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Sind meine Einlagen geschützt?
Ja!

Die EKR ist, wie jede Bank und jeder Effektenhändler in der Schweiz verpflichtet, die Vereinbarung über die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100'000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung ist auf www.einlagensicherung.ch im Detail erklärt.




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